Kanzlei Nabhan Gäbler und Partner
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MANDATSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mandatsverhältnisse zwischen der Kanzlei Nabhan Gäbler & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB (im Folgenden „Kanzlei“) und den Mandanten, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mandanten gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Mandatserteilung & Vollmacht

Das Mandatsverhältnis kommt durch ausdrückliche Annahme der Kanzlei zustande. Der Mandant erteilt der Kanzlei eine ausdrückliche Vollmacht zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Die Mandatierung erfolgt grundsätzlich gegenüber der Kanzlei und nicht gegenüber einzelnen Berufsträgern.

§ 3 Honorar – Erstberatung

Für die Erstberatung erhebt die Kanzlei eine Gebühr in Höhe von 200 Euro. Diese Gebühr ist mit Abschluss der Erstberatung fällig und unabhängig davon, ob ein weiteres Mandatsverhältnis zustande kommt.

Einwilligung Erstberatungsgebühr & SEPA-Einzug: Der Mandant erklärt sich mit der Erhebung der Erstberatungsgebühr in Höhe von 200 Euro einverstanden und verpflichtet sich, diese Gebühr nach Abschluss der Erstberatung zu entrichten. Der Mandant ermächtigt die Kanzlei, den Betrag per SEPA-Lastschrift von der von ihm angegebenen Bankverbindung einzuziehen.

§ 4 Honorar – Folgemandate

Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sofern keine gesetzliche Vergütung greift oder eine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt ein Stundenhonorar gemäß individueller Vergütungsvereinbarung. Auslagen, Reisekosten und Gerichtsgebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 5 Rechtsschutzversicherung

Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die Kanzlei auf Wunsch die Korrespondenz mit dem Versicherer (Deckungsanfrage). Eine Erfolgsgarantie für die Kostendeckung kann nicht übernommen werden. Im Fall der Ablehnung verbleibt die Vergütungspflicht beim Mandanten.

§ 6 Vorschuss

Die Kanzlei ist berechtigt, bei Mandatsannahme einen angemessenen Vorschuss gemäß § 9 RVG bzw. § 8 StBVV zu verlangen. Die Tätigkeit der Kanzlei kann von der vorherigen Zahlung des Vorschusses abhängig gemacht werden.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich, sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wesentliche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch unrichtige oder unvollständige Angaben gehen zu Lasten des Mandanten.

§ 8 Verschwiegenheit

Die Kanzlei und ihre Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO, § 57 StBerG). Die Verschwiegenheit gilt auch über die Beendigung des Mandats hinaus.

§ 9 Datenschutz und Datenübermittlung im Mandatsverhältnis

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts (insbesondere DSGVO und BDSG). Ihre Daten werden vertraulich behandelt und grundsätzlich nur zum Zweck der Mandatsbearbeitung sowie zur Erfüllung rechtlicher, steuerlicher und berufsrechtlicher Pflichten verarbeitet.

Soweit im Rahmen des Mandats oder im Rahmen der Abwicklung unserer Honorarforderungen erforderlich, sind wir berechtigt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere die Weitergabe an folgende Kategorien von Empfängern: Gerichte, Behörden, Gegner, Versicherungen, Banken, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Zustelldienste, IT-Dienstleister sowie Dienstleister im Bereich Forderungsmanagement und Mahnwesen (z. B. Creditreform).

Zur Durchführung unseres Forderungsmanagements sind wir berechtigt, erforderliche Auskünfte einzuholen, insbesondere bei Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Creditreform) sowie öffentlichen Registern, und die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten zu übermitteln. Die Verarbeitung erfolgt zur Durchsetzung bzw. Abwicklung unserer Honorarforderungen und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen.

§ 10 Einwilligung zum Forderungsmanagement (Creditreform)

Der Mandant willigt ein, dass die Kanzlei Nabhan Gäbler & Partner im Rahmen des Kanzlei-Forderungsmanagements (insbesondere Mahnwesen, Zahlungsüberwachung, Beitreibung offener Honorarforderungen) personenbezogene Daten, die zur Durchsetzung und Abwicklung der Forderung erforderlich sind, an Dienstleister (insbesondere Creditreform) übermitteln darf.

Der Mandant entbindet die Kanzlei insoweit ausdrücklich von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO, soweit dies für die Durchführung des Forderungsmanagements erforderlich ist.

Die Übermittlung kann insbesondere folgende Daten umfassen: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Aktenzeichen, Forderungshöhe, Rechnungsdaten, Zahlungsstand, Bankverbindung (sofern erforderlich), sowie Informationen zum Zahlungsverzug. Eine Übermittlung von Inhalten der Mandatsbearbeitung erfolgt nur, soweit dies zur Forderungsdurchsetzung zwingend erforderlich ist.

Dem Mandanten ist bekannt, dass die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.

§ 11 Abtretung von Honorarforderungen

Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Kanzlei berechtigt ist, ihre Honorarforderungen aus dem Mandatsverhältnis ganz oder teilweise an einen Dienstleister des Forderungsmanagements (z. B. Creditreform) abzutreten. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen an den Abtretungsempfänger übermittelt werden. Der Mandant entbindet die Kanzlei insoweit von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

§ 12 Haftung

Die Haftung der Kanzlei für einfache Fahrlässigkeit ist auf einen Betrag von 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall beschränkt (Mindestversicherungssumme nach § 51a Abs. 1 BRAO i. V. m. § 67a StBerG). Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 13 Beendigung des Mandats

Das Mandat kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Vergütung für bis zur Kündigung erbrachte Leistungen bleibt geschuldet. Eine Aufbewahrungspflicht der Handakte besteht für sechs Jahre nach Mandatsbeendigung (§ 50 BRAO, § 66 StBerG).

§ 14 Schriftform & Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 15 Gerichtsstand

Soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Bonn. Es gilt deutsches Recht.

Stand: Februar 2026.

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Bundeskanzlerplatz 2D
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