HONORARRECHNER
Drei Angaben genügen – Ihre unverbindliche Einschätzung rechnet sich live mit, auf Basis der gesetzlichen Gebührentabellen (RVG / StBVV, Stand 2026).
Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Ergebnisse sind automatisch berechnete, unverbindliche Schätzungen auf Grundlage der gesetzlichen Gebührentabellen, üblicher Vorschüsse und Ihrer Angaben. Sie stellen kein Angebot dar. Das tatsächliche Honorar richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit des Einzelfalls und wird im Mandatsvertrag vereinbart. Wir arbeiten mit Vorschüssen (§ 9 RVG / § 8 StBVV): Vor Beginn der Tätigkeit wird ein angemessener Vorschuss auf Gebühren und Auslagen angefordert. Einzelaufträge (z. B. Einsprüche, Fristverlängerungen, Bescheinigungen, Sonderberatungen, zusätzliche Erklärungen) sind in den Vorschüssen nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
