Kanzlei Nabhan Gäbler und Partner
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BETRIEBSPRÜFUNG · EINSPRUCH · FINANZGERICHT

Stark gegen das Finanzamt. Klar an Ihrer Seite.

Betriebsprüfung, Einspruchsverfahren, Steuerstrafverfahren oder Klage vor dem Finanzgericht – wir vertreten Sie konsequent und gewinnen Streitfälle.

Vertretung vor allen FinanzgerichtenSpezialisiert auf BPDiskrete Selbstanzeige

UNSERE BILANZ

95 %
der Einsprüche erfolgreich
56 Mio. €
erstrittene Steuerersparnis
50+
Finanzgerichtsverfahren

Spezialisierte Expertise im Steuerrecht

Wenn das Finanzamt nicht mit Ihnen einig ist, kann es teuer werden – oft unberechtigt. Wir prüfen jede Schätzung, jeden Bescheid und jede Prüfungsfeststellung. Mit dem juristischen Wissen, der Verhandlungserfahrung und der Bereitschaft, bis zum Bundesfinanzhof zu gehen.

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM

Womit wir Ihnen helfen

Betriebsprüfungen

  • Begleitung der Außenprüfung
  • Schlussbesprechung & Verständigung
  • Hinzuschätzungen abwehren
  • Strafrechtliche Risiken minimieren

Rechtsmittel

  • Einspruch gegen Steuerbescheide
  • Aussetzung der Vollziehung
  • Klage vor dem Finanzgericht
  • Revision vor dem Bundesfinanzhof

Steuerstrafrecht

  • Steuerhinterziehung § 370 AO
  • Selbstanzeige nach § 371 AO
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Verbindliche Auskunft

Spezialfragen

  • Umsatzsteuer-Karusselle
  • Verrechnungspreise (Transfer Pricing)
  • Erbschaft- & Schenkungsteuer
  • Wegzugbesteuerung

AUS DER PRAXIS

Typische Fallkonstellationen

Echte Mandate aus unserer Kanzlei. Anonymisiert, aber 100 % aus dem Alltag.

FALL #1

Hinzuschätzung von 380.000 € abgewehrt

Bei einem Gastronom wurden Umsätze von 380.000 € „hinzugeschätzt". Wir legten die korrekte Kassendokumentation vor, bewiesen die Buchführung und erreichten eine vollständige Aufhebung der Schätzung.

Schätzung komplett aufgehoben
FALL #2

Selbstanzeige verhindert Strafverfahren

Ein Privatmandant hatte 6 Jahre lang Auslandseinkünfte vergessen anzugeben. Wir bereiteten eine vollständige strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO vor und vermieden ein Strafverfahren.

Strafbefreiung erreicht
FALL #3

BFH-Urteil zugunsten des Mandanten

In einer Streitfrage zur Abzugsfähigkeit von Schulungskosten klagten wir bis zum Bundesfinanzhof und erreichten ein Grundsatzurteil – Steuerersparnis: 47.000 € plus Rechtssicherheit für alle künftigen Jahre.

47.000 € Steuerersparnis + Präzedenzfall
FALL #4

Aussetzung der Vollziehung — kein Vollstreckungsdruck

Nach einem Bescheid über 95.000 € Nachzahlung beantragten wir sofortige Aussetzung der Vollziehung. Der Mandant musste während des laufenden Verfahrens nichts zahlen.

Liquidität gerettet · Verfahren gewonnen

SO ARBEITEN WIR

Unsere Vorgehensweise

Klar strukturiert. Transparent. Immer auf Ihren Erfolg ausgerichtet.

1

Bescheid-/Prüfungs-Analyse

Wir analysieren binnen 5 Tagen den Bescheid, den Prüfungsbericht oder das Schreiben und erkennen Angriffspunkte.

2

Fristwahrender Einspruch

Innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist legen wir Rechtsmittel ein – ohne Risiko für Sie.

3

Verhandlung mit dem Finanzamt

In der Schlussbesprechung oder im Einspruchsverfahren verhandeln wir auf Augenhöhe und mit klaren Argumenten.

4

Klage vor dem Finanzgericht

Wenn nötig: Wir klagen, gewinnen und sind als Ihre Vertreter auch vor dem Bundesfinanzhof zugelassen.

Persönliche Betreuung

Sie haben einen festen Ansprechpartner – kein Call-Center, keine Warteschleife.

Schnelle Reaktion

Erstantwort innerhalb von 24 Stunden, in Notfällen rund um die Uhr.

Faire Honorare

Transparente Kosten – auf Wunsch Pauschale statt Stundensatz.

MANDANTEN-STIMMEN

Erfahrungen aus dem Steuerrecht

4.9 / 5(2.000+ Mandate · Google & ProvenExpert)

„Bei einer Betriebsprüfung wurden uns 380.000 € hinzugeschätzt. Herr Gäbler hat die komplette Forderung gekippt. Ein Glück, dass wir ihn an unserer Seite hatten.“

MS

M. Schulte

Geschäftsführer GmbH

Köln

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ zum Steuerrecht

Sobald ein Streit eskaliert: Schätzungen über 10.000 €, Einleitung eines Strafverfahrens, Aufforderung zur eidesstattlichen Versicherung – dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt mit Prozessrecht-Erfahrung.

Bereit für den nächsten Schritt?

Buchen Sie eine Erstberatung (200 € pauschal, anrechenbar) – vertraulich und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen die nächsten konkreten Schritte.

200 € PAUSCHAL · ANRECHENBAR RVG · STBVV · STUNDENHONORAR ALLE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN VERTRAULICHE BEHANDLUNG

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Tel.: +49 (0) 228 30 40 640
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