Stark gegen das Finanzamt. Klar an Ihrer Seite.
Betriebsprüfung, Einspruchsverfahren, Steuerstrafverfahren oder Klage vor dem Finanzgericht – wir vertreten Sie konsequent und gewinnen Streitfälle.
UNSERE BILANZ
Spezialisierte Expertise im Steuerrecht
Wenn das Finanzamt nicht mit Ihnen einig ist, kann es teuer werden – oft unberechtigt. Wir prüfen jede Schätzung, jeden Bescheid und jede Prüfungsfeststellung. Mit dem juristischen Wissen, der Verhandlungserfahrung und der Bereitschaft, bis zum Bundesfinanzhof zu gehen.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM
Womit wir Ihnen helfen
Betriebsprüfungen
- Begleitung der Außenprüfung
- Schlussbesprechung & Verständigung
- Hinzuschätzungen abwehren
- Strafrechtliche Risiken minimieren
Rechtsmittel
- Einspruch gegen Steuerbescheide
- Aussetzung der Vollziehung
- Klage vor dem Finanzgericht
- Revision vor dem Bundesfinanzhof
Steuerstrafrecht
- Steuerhinterziehung § 370 AO
- Selbstanzeige nach § 371 AO
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren
- Verbindliche Auskunft
Spezialfragen
- Umsatzsteuer-Karusselle
- Verrechnungspreise (Transfer Pricing)
- Erbschaft- & Schenkungsteuer
- Wegzugbesteuerung
AUS DER PRAXIS
Typische Fallkonstellationen
Echte Mandate aus unserer Kanzlei. Anonymisiert, aber 100 % aus dem Alltag.
Hinzuschätzung von 380.000 € abgewehrt
Bei einem Gastronom wurden Umsätze von 380.000 € „hinzugeschätzt". Wir legten die korrekte Kassendokumentation vor, bewiesen die Buchführung und erreichten eine vollständige Aufhebung der Schätzung.
Selbstanzeige verhindert Strafverfahren
Ein Privatmandant hatte 6 Jahre lang Auslandseinkünfte vergessen anzugeben. Wir bereiteten eine vollständige strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO vor und vermieden ein Strafverfahren.
BFH-Urteil zugunsten des Mandanten
In einer Streitfrage zur Abzugsfähigkeit von Schulungskosten klagten wir bis zum Bundesfinanzhof und erreichten ein Grundsatzurteil – Steuerersparnis: 47.000 € plus Rechtssicherheit für alle künftigen Jahre.
Aussetzung der Vollziehung — kein Vollstreckungsdruck
Nach einem Bescheid über 95.000 € Nachzahlung beantragten wir sofortige Aussetzung der Vollziehung. Der Mandant musste während des laufenden Verfahrens nichts zahlen.
SO ARBEITEN WIR
Unsere Vorgehensweise
Klar strukturiert. Transparent. Immer auf Ihren Erfolg ausgerichtet.
Bescheid-/Prüfungs-Analyse
Wir analysieren binnen 5 Tagen den Bescheid, den Prüfungsbericht oder das Schreiben und erkennen Angriffspunkte.
Fristwahrender Einspruch
Innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist legen wir Rechtsmittel ein – ohne Risiko für Sie.
Verhandlung mit dem Finanzamt
In der Schlussbesprechung oder im Einspruchsverfahren verhandeln wir auf Augenhöhe und mit klaren Argumenten.
Klage vor dem Finanzgericht
Wenn nötig: Wir klagen, gewinnen und sind als Ihre Vertreter auch vor dem Bundesfinanzhof zugelassen.
Persönliche Betreuung
Sie haben einen festen Ansprechpartner – kein Call-Center, keine Warteschleife.
Schnelle Reaktion
Erstantwort innerhalb von 24 Stunden, in Notfällen rund um die Uhr.
Faire Honorare
Transparente Kosten – auf Wunsch Pauschale statt Stundensatz.
MANDANTEN-STIMMEN
Erfahrungen aus dem Steuerrecht
„Bei einer Betriebsprüfung wurden uns 380.000 € hinzugeschätzt. Herr Gäbler hat die komplette Forderung gekippt. Ein Glück, dass wir ihn an unserer Seite hatten.“
M. Schulte
Geschäftsführer GmbH
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zum Steuerrecht
Bereit für den nächsten Schritt?
Buchen Sie eine Erstberatung (200 € pauschal, anrechenbar) – vertraulich und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen die nächsten konkreten Schritte.
