Wenn Schweigen Ihre beste Verteidigung ist
Vom ersten Vorwurf bis zum Freispruch – wir verteidigen Sie konsequent, diskret und mit dem nötigen Biss. 24 Stunden erreichbar.
UNSERE BILANZ
Spezialisierte Expertise im Strafrecht
Eine Vorladung der Polizei, eine Hausdurchsuchung, ein Strafbefehl – im Strafrecht zählt jede Stunde. Wer jetzt redet, schadet sich. Wer jetzt schweigt und uns einschaltet, gewinnt Zeit, Information und einen Verteidiger, der die Akten kennt, bevor Sie das nächste Wort sagen.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM
Womit wir Ihnen helfen
Allgemeines Strafrecht
- Körperverletzung & Nötigung
- Diebstahl & Betrug
- Sachbeschädigung
- Beleidigung & üble Nachrede
Wirtschafts- & Steuerstrafrecht
- Steuerhinterziehung § 370 AO
- Untreue & Bestechung
- Insolvenzstraftaten
- Subventionsbetrug
BTM-Strafrecht
- Besitz & Handel mit Cannabis (KCanG)
- Harte Drogen
- MPU-Begleitung
- Bewährungsfragen
Kapitalstrafsachen
- Tötungsdelikte
- Schwerer Raub
- Sexualdelikte
- Schwurgerichtsverfahren
AUS DER PRAXIS
Typische Fallkonstellationen
Echte Mandate aus unserer Kanzlei. Anonymisiert, aber 100 % aus dem Alltag.
Hausdurchsuchung – Einstellung nach 3 Wochen
Bei Herrn M. (Unternehmer) wurde wegen Betrugsverdacht durchsucht. Wir prüften die Beweise, stellten Anträge auf Akteneinsicht und konnten die Staatsanwaltschaft überzeugen: Das Verfahren wurde nach § 170 II StPO eingestellt.
Strafbefehl über 90 Tagessätze abgewehrt
Frau K. erhielt einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung. Innerhalb der 14-Tages-Frist legten wir Einspruch ein und erreichten in der Hauptverhandlung einen Freispruch.
Bewährung statt Haftstrafe
Ein junger Mandant stand vor 2 Jahren Haft wegen wiederholtem Drogenhandel. Wir führten eine Therapie-Vereinbarung mit dem Gericht herbei und erreichten Bewährung mit Auflagen.
Wirtschaftsstrafverfahren – Schadenswiedergutmachung
Bei einem Geschäftsführer drohte ein Strafverfahren wegen Untreue (Schaden 280.000 €). Wir verhandelten eine Wiedergutmachungs-Vereinbarung und erreichten Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO.
SO ARBEITEN WIR
Unsere Vorgehensweise
Klar strukturiert. Transparent. Immer auf Ihren Erfolg ausgerichtet.
Sofortige Kontaktaufnahme
24/7 erreichbar bei Festnahme, Vorladung oder Hausdurchsuchung. Wir kommen auf die Wache, ins Präsidium oder zur Vernehmung.
Akteneinsicht & Analyse
Wir fordern die komplette Ermittlungsakte an und analysieren jedes Beweismittel auf Schwachstellen.
Verteidigungsstrategie
Schweigen, Einlassung, Einstellungsantrag oder Hauptverhandlung – wir wählen den Weg, der für Sie am besten ist.
Verhandlung & Vertretung
Vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Diskret, vorbereitet, kompromisslos auf Ihrer Seite.
Persönliche Betreuung
Sie haben einen festen Ansprechpartner – kein Call-Center, keine Warteschleife.
Schnelle Reaktion
Erstantwort innerhalb von 24 Stunden, in Notfällen rund um die Uhr.
Faire Honorare
Transparente Kosten – auf Wunsch Pauschale statt Stundensatz.
MANDANTEN-STIMMEN
Erfahrungen aus dem Strafrecht
„Hausdurchsuchung am Morgen, Anruf bei der Kanzlei — mittags war Anwalt vor Ort. Drei Wochen später wurde das Verfahren eingestellt. Diskretion und Schlagkraft auf höchstem Niveau.“
F. Becker
Mandant Strafrecht
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zum Strafrecht
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