Mobil bleiben. Punkte vermeiden. Schaden regulieren.
Ob Unfall, Bußgeldbescheid oder drohendes Fahrverbot – wir holen für Sie das Maximum aus jedem Verfahren heraus. Schnell und konsequent.
UNSERE BILANZ
Spezialisierte Expertise im Verkehrsrecht
Der Bußgeldbescheid kommt mit der Post, der Unfall passiert in Sekunden – im Verkehrsrecht zählt jede Stunde. Wir prüfen Messverfahren auf Eichfehler, regulieren Unfallschäden in voller Höhe und kämpfen gegen drohende Fahrverbote.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM
Womit wir Ihnen helfen
Bußgeld & Punkte
- Geschwindigkeitsmessung anfechten
- Rotlichtverstoß & Abstand
- Punktekonto-Verfahren
- Fahrverbot abwenden
Unfallregulierung
- Schadensregulierung Haftpflicht
- Vollkasko-Streit
- Wertminderung & Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld
Führerschein
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Neuerteilung & MPU
- Internationale Führerscheine
- Fahreignungsregister
Sondersituationen
- Alkohol & Drogen am Steuer
- Unfallflucht (§ 142 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- E-Scooter-Verstöße
AUS DER PRAXIS
Typische Fallkonstellationen
Echte Mandate aus unserer Kanzlei. Anonymisiert, aber 100 % aus dem Alltag.
Fahrverbot abgewehrt nach Geschwindigkeitsverstoß
Herrn S. drohten 1 Monat Fahrverbot wegen 32 km/h zu schnell. Wir prüften die Messung mit Sachverständigem, fanden Bedienfehler beim Messgerät und erreichten Einstellung.
Unfallschaden 14.800 € vollständig reguliert
Nach unverschuldetem Unfall wollte die gegnerische Versicherung nur 8.200 € zahlen. Wir holten ein Sachverständigengutachten ein und erstritten die volle Summe inkl. Wertminderung.
Führerschein nach Alkoholfahrt zurückgewonnen
Nach 0,9 ‰ wurde der Führerschein entzogen. Wir begleiteten den Mandanten durch das MPU-Verfahren und erreichten die Wiedererteilung nach 9 Monaten statt 18.
Unfallflucht-Vorwurf entkräftet
Einer Mandantin wurde Unfallflucht nach Parkrempler vorgeworfen. Wir wiesen nach, dass sie den Schaden nicht bemerken konnte, und erreichten Einstellung nach § 170 II StPO.
SO ARBEITEN WIR
Unsere Vorgehensweise
Klar strukturiert. Transparent. Immer auf Ihren Erfolg ausgerichtet.
Erstberatung (200 €)
In 30 Minuten klären wir Ihre Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte. Die Erstberatung kostet pauschal 200 € und wird bei Mandatsannahme angerechnet.
Akteneinsicht & Messdaten
Wir fordern die komplette Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein und Falldaten an – dort liegen oft die entscheidenden Fehler.
Einspruch fristwahrend
Binnen 2 Wochen (!) legen wir Einspruch ein. Wer die Frist verpasst, hat fast keine Chance mehr.
Verhandlung oder Hauptverhandlung
Mit der Bußgeldstelle, der Staatsanwaltschaft oder vor dem Amtsgericht – wir vertreten Sie zur Hauptverhandlung.
Persönliche Betreuung
Sie haben einen festen Ansprechpartner – kein Call-Center, keine Warteschleife.
Schnelle Reaktion
Erstantwort innerhalb von 24 Stunden, in Notfällen rund um die Uhr.
Faire Honorare
Transparente Kosten – auf Wunsch Pauschale statt Stundensatz.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zum Verkehrsrecht
Bereit für den nächsten Schritt?
Buchen Sie eine Erstberatung (200 € pauschal, anrechenbar) – vertraulich und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen die nächsten konkreten Schritte.
