Kanzlei Nabhan Gäbler und Partner
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UNFALL · BUSSGELD · FAHRVERBOT

Mobil bleiben. Punkte vermeiden. Schaden regulieren.

Ob Unfall, Bußgeldbescheid oder drohendes Fahrverbot – wir holen für Sie das Maximum aus jedem Verfahren heraus. Schnell und konsequent.

Sofortige AkteneinsichtSpezialist für MessverfahrenRechtsschutzversicherungen

UNSERE BILANZ

91 %
der Bußgelder reduziert oder eingestellt
< 14 Tage
Einspruchsfrist – sofort handeln!
500+
Verkehrssachen jährlich

Spezialisierte Expertise im Verkehrsrecht

Der Bußgeldbescheid kommt mit der Post, der Unfall passiert in Sekunden – im Verkehrsrecht zählt jede Stunde. Wir prüfen Messverfahren auf Eichfehler, regulieren Unfallschäden in voller Höhe und kämpfen gegen drohende Fahrverbote.

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM

Womit wir Ihnen helfen

Bußgeld & Punkte

  • Geschwindigkeitsmessung anfechten
  • Rotlichtverstoß & Abstand
  • Punktekonto-Verfahren
  • Fahrverbot abwenden

Unfallregulierung

  • Schadensregulierung Haftpflicht
  • Vollkasko-Streit
  • Wertminderung & Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld

Führerschein

  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung & MPU
  • Internationale Führerscheine
  • Fahreignungsregister

Sondersituationen

  • Alkohol & Drogen am Steuer
  • Unfallflucht (§ 142 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • E-Scooter-Verstöße

AUS DER PRAXIS

Typische Fallkonstellationen

Echte Mandate aus unserer Kanzlei. Anonymisiert, aber 100 % aus dem Alltag.

FALL #1

Fahrverbot abgewehrt nach Geschwindigkeitsverstoß

Herrn S. drohten 1 Monat Fahrverbot wegen 32 km/h zu schnell. Wir prüften die Messung mit Sachverständigem, fanden Bedienfehler beim Messgerät und erreichten Einstellung.

Kein Fahrverbot · Punkte gelöscht
FALL #2

Unfallschaden 14.800 € vollständig reguliert

Nach unverschuldetem Unfall wollte die gegnerische Versicherung nur 8.200 € zahlen. Wir holten ein Sachverständigengutachten ein und erstritten die volle Summe inkl. Wertminderung.

14.800 € statt 8.200 € erstritten
FALL #3

Führerschein nach Alkoholfahrt zurückgewonnen

Nach 0,9 ‰ wurde der Führerschein entzogen. Wir begleiteten den Mandanten durch das MPU-Verfahren und erreichten die Wiedererteilung nach 9 Monaten statt 18.

Führerschein 9 Monate früher zurück
FALL #4

Unfallflucht-Vorwurf entkräftet

Einer Mandantin wurde Unfallflucht nach Parkrempler vorgeworfen. Wir wiesen nach, dass sie den Schaden nicht bemerken konnte, und erreichten Einstellung nach § 170 II StPO.

Verfahren eingestellt · Führerschein behalten

SO ARBEITEN WIR

Unsere Vorgehensweise

Klar strukturiert. Transparent. Immer auf Ihren Erfolg ausgerichtet.

1

Erstberatung (200 €)

In 30 Minuten klären wir Ihre Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte. Die Erstberatung kostet pauschal 200 € und wird bei Mandatsannahme angerechnet.

2

Akteneinsicht & Messdaten

Wir fordern die komplette Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein und Falldaten an – dort liegen oft die entscheidenden Fehler.

3

Einspruch fristwahrend

Binnen 2 Wochen (!) legen wir Einspruch ein. Wer die Frist verpasst, hat fast keine Chance mehr.

4

Verhandlung oder Hauptverhandlung

Mit der Bußgeldstelle, der Staatsanwaltschaft oder vor dem Amtsgericht – wir vertreten Sie zur Hauptverhandlung.

Persönliche Betreuung

Sie haben einen festen Ansprechpartner – kein Call-Center, keine Warteschleife.

Schnelle Reaktion

Erstantwort innerhalb von 24 Stunden, in Notfällen rund um die Uhr.

Faire Honorare

Transparente Kosten – auf Wunsch Pauschale statt Stundensatz.

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ zum Verkehrsrecht

In 91 % unserer Mandate erreichen wir eine Reduzierung des Bußgelds, Entfall des Fahrverbots oder komplette Einstellung. Bei drohendem Fahrverbot ist der Einspruch fast immer ratsam.

Bereit für den nächsten Schritt?

Buchen Sie eine Erstberatung (200 € pauschal, anrechenbar) – vertraulich und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen die nächsten konkreten Schritte.

200 € PAUSCHAL · ANRECHENBAR RVG · STBVV · STUNDENHONORAR ALLE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN VERTRAULICHE BEHANDLUNG

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Tel.: +49 (0) 228 30 40 640
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