Wenn die Behörde Nein sagt – wir kämpfen für Ihr Recht
Ob Bürgergeld-Ablehnung, Bußgeldbescheid oder Baugenehmigung – wir holen für Sie aus Behördenentscheidungen das Maximum heraus.
UNSERE BILANZ
Spezialisierte Expertise im Verwaltungsrecht
Behörden sind nicht unfehlbar – im Gegenteil. Bürgergeld wird oft zu Unrecht gekürzt, Baugenehmigungen unbegründet abgelehnt, Bußgelder fehlerhaft berechnet. Wir kennen die Verfahrensabläufe, die typischen Fehler und die Argumentationslinien, mit denen Sie zu Ihrem Recht kommen.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM
Womit wir Ihnen helfen
Sozialrecht
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld & BAföG
- Schwerbehindertenausweis
Ordnungswidrigkeiten
- Bußgeldbescheide (Verkehr)
- Fahrverbote abwehren
- Punktekonto-Verfahren
- OWi vor Amtsgericht
Baurecht & Öffentliches Recht
- Baugenehmigung & Nachbarklage
- Nutzungsuntersagung
- Beamtenrecht & Disziplinarverfahren
- Hochschulrecht (Zulassung, Prüfungen)
Sonstiges Verwaltungsrecht
- Polizei- & Ordnungsrecht
- Gewerberecht & Konzessionen
- Glücksspielrecht
- Subventionsrecht
AUS DER PRAXIS
Typische Fallkonstellationen
Echte Mandate aus unserer Kanzlei. Anonymisiert, aber 100 % aus dem Alltag.
Bürgergeld-Sanktion 30 % aufgehoben
Einer Mandantin wurde das Bürgergeld um 30 % gekürzt wegen angeblicher „Pflichtverletzung". Wir wiesen die Krankheit nach, legten Widerspruch ein und erreichten die volle Rückzahlung.
Bußgeld 480 € + Fahrverbot abgewehrt
Wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung drohten Fahrverbot und Bußgeld. Wir prüften das Messprotokoll, fanden Eichungsfehler und erreichten Verfahrenseinstellung.
Baugenehmigung nach Klage erteilt
Ein Bauantrag wurde abgelehnt wegen „Beeinträchtigung des Ortsbildes". Wir reichten Klage vor dem Verwaltungsgericht ein und erreichten die Genehmigung mit Auflagen.
Schwerbehindertenausweis GdB 50 zuerkannt
Das Versorgungsamt hatte nur GdB 30 zuerkannt. Mit ärztlichen Gutachten und Widerspruch erreichten wir GdB 50 inkl. Merkzeichen B.
SO ARBEITEN WIR
Unsere Vorgehensweise
Klar strukturiert. Transparent. Immer auf Ihren Erfolg ausgerichtet.
Bescheid sofort einsenden
Schicken Sie uns den Bescheid sofort – die Widerspruchsfrist beträgt nur 1 Monat, in Bußgeldsachen nur 2 Wochen.
Fristwahrender Widerspruch
Wir legen sofort Widerspruch ein und begründen ihn nach Akteneinsicht – ohne Risiko für Sie.
Verhandlung mit der Behörde
Im Widerspruchsverfahren erreichen wir oft schon eine Lösung – ohne Klage und ohne Gericht.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Wenn die Behörde stur bleibt: Wir klagen vor dem Verwaltungsgericht und – falls nötig – bis zum Bundesverwaltungsgericht.
Persönliche Betreuung
Sie haben einen festen Ansprechpartner – kein Call-Center, keine Warteschleife.
Schnelle Reaktion
Erstantwort innerhalb von 24 Stunden, in Notfällen rund um die Uhr.
Faire Honorare
Transparente Kosten – auf Wunsch Pauschale statt Stundensatz.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zum Verwaltungsrecht
Bereit für den nächsten Schritt?
Buchen Sie eine Erstberatung (200 € pauschal, anrechenbar) – vertraulich und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen die nächsten konkreten Schritte.
