
Vergesellschaftung von Wohnraum: Debatte um Artikel 15 Grundgesetz in Berlin
Die Berliner Landespolitik forciert Pläne zur Verstaatlichung von über 100.000 Wohnungen auf Basis von Artikel 15 des Grundgesetzes. Diese bislang ungenutzte Rechtsgrundlage erlaubt die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum gegen Entschädigung. Für betroffene Wohnungsunternehmen und Investoren ergeben sich daraus weitreichende Fragen zum Eigentumsschutz und zur künftigen Marktentwicklung in der Hauptstadt.

















