BFH zur Unzulässigkeit der Überpfändung von Geldforderungen
Der Bundesfinanzhof befasst sich in dieser Entscheidung mit den rechtlichen Grenzen der Pfändung von Geldforderungen durch die Finanzverwaltung. Eine unzulässige Überpfändung liegt vor, wenn der Wert der gepfändeten Forderungen die beizutreibenden Steueransprüche sowie die Nebenkosten der Vollstreckung deutlich übersteigt. Für Steuerpflichtige bietet die Entscheidung eine wichtige Grundlage, um gegen unverhältnismäßige Vollstreckungsmaßnahmen vorzugehen und die Liquidität des Unternehmens zu schützen.

