
Gericht erklärt Wettbewerbsvorgaben gegen Deutsche Bahn für rechtswidrig
Ein Gericht hat einen Beschluss der Bundesnetzagentur aufgehoben, der die Deutsche Bahn zur Bevorzugung von Wettbewerbern auf lukrativen Fernverkehrsstrecken verpflichten sollte. Die Richter stuften die zugrunde liegende Wettbewerbsklausel als rechtswidrig ein und gaben damit der Klage des Infrastrukturbetreibers statt. Für Markteinsteiger wie das Unternehmen Italo bedeutet dies eine vorerst erschwerte Kapazitätszuteilung im Wettbewerb mit dem Staatskonzern.
































